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75 Jahre Menschenrechtserklärung

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit 48 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen im Rahmen einer UNO-Vollversammlung verabschiedet. Sie war unter maßgeblicher Mitwirkung von Eleanor ROOSEVELT, der Gattin des verstorbenen US-Präsidenten F.D. ROOSEVELT,  ausgearbeitet worden. Die Erklärung der Menschenrechte besteht aus insgesamt 30 Artikel und enthält universelle Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten. Die Erklärung der Menschenrechte beginnt mit der Präambel: “ Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten geboren!“ Damit wurde ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte geschaffen. Gerade in der heutigen Welt, die  von immer stärker werdender autokratischer Regimen bzw. brutalen Diktaturen bedrängt wird, müssen diese Menschenrechte nicht nur gefördert sondern vor allem geschützt werden. Im Rahmen eines Projekts des Lehrganges „Erwachsenengerechter Pflichtschulabschluss“ (PSA) in Wels  setzten sich die LehrgangsteilnehmerInnen mit  den Menschenrechten intensiv auseinander. Gerade der Artikel 26 Das Recht auf Bildung wurde in diesem Zusammenhang als besonders wichtig erachtet.

 

Ernst Gusenbauer

Ehemaliger Direktor einer Mittelschule. Universitätslektor an der JKU-Linz. Leiter und Vortragender im Fachbereich Geschichte an der Pädagogischen Hochschule OÖ. Studium der Geschichte an der FernUniversität Hagen. 2013 Promotion zum Dr.phil. Im Übrigen Historiker aus Leidenschaft.

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